Aller guten Dinge sind drei … Die Schlacht der Gutachter hat begonnen

Zunächst zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Trotz erster Ankündigungen kurz nach Erlass der Richtlinie EU 2015/412 vom 11. März 2015 zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, liegt ein Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie durch das Ministerium für Landwirtschaft nach wie vor nicht vor. Jedenfalls ist ein solcher noch nicht öffentlich erhältlich, auch wenn er Teilen der Presse offenkundig bereits zugänglich gemacht worden ist. Im jetzigen Zeitpunkt allerdings lässt sich feststellen, dass die Gutachter in diesen Fragen in Stellung gegangen sind. Es liegen drei Gutachten vor, die sich mit der Frage des Opt-out-Verfahrens beschäftigen. Mittlerweile hat auch das Bundesministerium das Gutachten von Herrn Professor Herdegen mit Stand vom November 2014, auf das sich das Ministerium bei der Erarbeitung des Gesetzes wohl stützt, ins Netz gestellt. Verfügbar sind darüber hinaus die Gutachten von Herrn Professor Winter und der Rechtsanwälte Willand/Buchholz/Meyer-Schwickerath. Dabei nimmt lediglich das Gutachten von Herrn Professor Herdegen die Frage mit in den Blick, durch wen denn letztendlich auf der nationalen Regelungsebene eine Umsetzung erfolgen kann und sollte.

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