Ersatzbaugenehmigung nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB beinhaltet automatisch die Verpflichtung zum Abriss des alten Gebäudes
Ersatzbaugenehmigung nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB beinhaltet automatisch die Verpflichtung zum Abriss des alten Gebäudes In der Praxis kommt es häufig vor,
Änderung der BauO NRW – Bauantrag § 71 Abs. 1 BauO NRW
Neue gesetzliche Fiktion in § 71 Abs. 1 S. 2 BauO NRW und Rechtsschutzmöglichkeiten Achtung: Mit der erneuten Änderung der Bauordnung NRW zum 01.01.2019 haben
Vermehrt Fehler in Rechtsbehelfsbelehrungen behördlicher Bescheide
Hinweise auf eine Klageerhebung in elektronische Form fehlerhaft Ein behördlicher Bescheid muss gem. § 58 Abs. 1 VwGO eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Ansonsten verlängert sich
Möglichkeiten von Planschadensersatz
Planungsschadensrecht nach §§ 39 bis 42 BauGB Ein Planungsschaden ist ein planerischer Eingriff, der Nutzungsbeschränkungen als Folge der Änderung einer planerischen Festsetzung (z.B. durch einen
Genehmigung für Um- oder Neubauten von Ställen
Besondere Probleme bereiten die TA-Luft und die uneinheitliche Rechtsprechung Wegen der hohen Umweltschutzanforderungen ist gerade die Umsetzung von Tierwohlställen in der Praxis ein großes Problem.
Gebäudeumnutzungen im Außenbereich
Gesetzliche Neuregelungen und obergerichtliche Rechtsprechung Nachdem das Land NRW die Siebenjahresfrist bei der Gebäudeumnutzung im Jahr 2018 aufgehoben hat, erheben sich rechtliche Probleme bei der
Neue Änderungen des LEP im Frühjahr 2019
Relevanz für das Baurecht – v.a. für gewerbliche Tierhaltungsanlagen Der Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) wurde am 19.02.2019 fertiggestellt und zur Abstimmung
Baugenehmigung für Altenteiler
Enge Grenzen der Privilegierung Eine Baugenehmigung für einen Altenteiler umfasst nicht zugleich Wohneinheiten für zukünftig benötigte Pflegekräfte. Die zuständigen Bauämter gehen mit einer solchen Privilegierung
Bestandsschutz für alte Weideunterstände
Ist eine Neugenehmigung in diesen Fällen tatsächlich erforderlich? Im Baurecht gilt nach Art. 14 Abs. 1 GG für einmal errichtete Gebäude grundsätzlich der sog. Bestandsschutz.
Bestandsschutz von Gebäuden – Verjährungsbegriff im Baurecht
Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung Von der unvordenklichen Verjährung eines bestimmten Objektes spricht man im Baurecht, wenn für dieses keine entsprechenden Schriftstücke mehr vorhanden sind, sich