Die Kanzlei Dr. Kauch & Ibrom Rechtsanwälte bietet rechtliche Beratung im Bau-, Raumordnungs- und Fachplanungsrecht einschließlich der Beratung zu immissionsschutzrechtlichen Zulassungen (u.a. Tierhaltungs- und Biogasanlagen). Weitere Beratungsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Landwirtschafts- und Flurbereinigungsrecht sowie im Umweltrecht mit besonderem Fokus auf das Naturschutz- und Gentechnikrecht. Im Bereich des Umweltrechts besteht eine weitreichende Erfahrung bei der Genehmigung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien wie Windenergie-, Solar- und Biogasanlagen. Ergänzend berät die Kanzlei auch zu Fragen des Landpachtrechts und des umweltbezogenen Verwaltungsrechts.

NEU! seit November 2024 ist die Beratung im Energie- und Klimarecht (Windenergie, Dach- und Freiflächenphotovoltaik, Biogas, Wasserstoff, Wärmeplanung und energetischer Sanierung von Gebäuden nach dem GEG/GEIG), die die Beratung bei Fördermitteln & Zuwendungen sowie EU-Beihilfen insbesondere in der Landwirtschaft und im Rahmen der Anlagenzulassung einschließt.

Die Kanzlei bietet Rechtsberatung vor Ort, in der Region und bundesweit. Seit 2005 von Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Kauch geführt, besteht die Kanzlei seit November 2024 als Sozietät aus zwei geschäftsführenden Gesellschafterinnen, Frau Dr. Petra Kauch und Katrin Ibrom. Aufgrund langjähriger Tätigkeit in Beratung und Prozessführung ist Frau Dr. Kauch seit 2005 Fachanwältin für Verwaltungsrecht und seit 2011 Fachanwältin für Agrarrecht. Frau Katrin Ibrom ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Umwelt-, Energie-  und Klimarecht sowie im Bau- und Fachplanungsrecht.

Das Sekretariat der Kanzlei ist durch eine Rechtsanwaltsfachangestellte besetzt, die über breite Kenntnisse in der Organisation und Kommunikation eines Anwaltsbüros verfügt. Sie betreut das Eingangssekretariat der Kanzlei und ist erste Ansprechpartnerin für Mandanten, Gerichte und Verwaltungen.