Erste Phase des Opt-Out-Verfahrens abgeschlossen

Zur Erinnerung: Im März 2015 ist die Richtlinie (EU) 2015/412 zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie veröffentlicht worden (vgl. dazu AGCT-Gentechnik.report 03/2015).
Die Änderungs-RL sieht vor, dass einzelne Mitgliedstaaten, die den Anbau von GVO in ihrem Land oder an spezifischen Standorten ihres Landes nicht wollen, die Möglichkeit haben, die Kommission in einer Frist von 60 Tagen nach Weiterleitung des Bewertungsberichts zu ersuchen, ihr Hoheitsgebiet insgesamt oder teilweise vom Anbau auszuschließen, Erste Phase (Art. 26b Abs. 1 2001/18/EG). Wird ein Ersuchen unterbreitet, so passt die Kommission den geographischen Geltungsbereich an (Art. 26b Abs. 1 2001/18/). In dieser sogenannten Erste Phase haben insgesamt 19 EU-Mitgliedstaaten eine Beschränkung des Anbaus für ihr Territorium beantragt. Diesen Wünschen ist die Europäische Kommission nachgekommen, sodass Anfang November die Frist für die betroffenen Unternehmen, in der sie Einspruch hätten gegenüber der Europäischen Kommission erheben müssen, abgelaufen ist. Die Beschränkung der Anbaugebiete haben die Saatgut- und Pflanzenschutzunternehmen Monsanto, Pioneer Hi-Bred, Dow AgroScience und Syngenta akzeptiert, indem sie auf einen Einspruch gegenüber der Europäischen Kommission verzichtet haben. Dies hat für die bereits zur Zulassung genehmigten oder beantragten gentechnisch veränderten Organismen, bei denen es sich ausschließlich um Maislinien handelt, zur Folge, dass die Unternehmen selbst freiwillig auf den Anbau dieser Organismen in den 19 EU-Staaten verzichtet haben. Die Zweite Phase, in der ein Mitgliedstaat im Falle eines Einspruchs gegen die Gebietsbeschränkungen Maßnahmen erlassen kann, um den Anbau von GVO nach der Zulassung in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon zu beschränken oder zu untersagen, ist deshalb für diese GVO nicht mehr erforderlich.

Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass die Novelle zum GenTG, mit der die Grundlagen für die Zweite Phase geschaffen werden müssen, noch immer nicht im Parlament beschlossen worden ist.

Diesen Text finden Sie auch auf der Homepage der AGCT.