Neue Förderungsrichtlinie des Landes NRW zur Modernisierung der Wirtschaftswege
Am 15. März 2019 ist die neue Förderungsrichtlinie des Landes NRW zur Modernisierung der Wirtschaftswege in Kraft getreten. Ziel ist die Förderung des Neu- und Ausbaus von Verbindungs- und Hauptwirtschaftswegen außerhalb der Flurbereinigung in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Dabei stehen für 2019 und 2020 landesweit jeweils 6 Mio. € zur Verfügung. Die Einzelmaßnahme wird mit maximal 500.000 € bezuschusst, wobei die förderungsfähigen Ausgaben mit 60 % bezuschusst werden.
Förderungsberechtigt sich alle Gemeinden, die Teilnehmergemeinschaft einer Flurbereinigung, die nach Schlussfeststellung des Verfahrens bestehen geblieben ist, sind sowie Wasser- und Bodenverbände. Die Kommune muss dabei ein Wegenetz nachweisen. Bislang haben 45 Städte und Gemeinden seit 2016 Fördermittel abgerufen.
Förderfähig sind auch Konzepte, die die Kommune mit eigenen Mitteln bezahlt hat. Unter den Zuschuss fallen der Neu- und Ausbau sowie die Befestigung bestehender forst- und landwirtschaftlicher Wege, die dem eingeschränkten Kfz-Verkehr und/oder dem überregionalen Radverkehr dienen. Dabei sind alle Bau- und Baunebenkosten sowie die Umsatzsteuer förderungsfähig. Beim Wegebau sind die Richtlinien für den ländlichen Wegebau anzuwenden (Wegebreiten 3 bis 3,50 m plus Seitenstreifen).
Bei der Bewilligung der Fördermittel sind solche Beiträge auszunehmen, die eine Kommune aufgrund einer von ihr erlassenen Außenbereichssatzung nach dem KAG erlassen hat. Dies führt derzeit zu Unstimmigkeiten zwischen den Anliegern unterschiedlicher Kommunen, da es der Kommune selbst überlassen ist, eine solche Satzung zu erlassen. Mithin gibt es einige Kommunen, die nach dem KAG Beiträge erhoben haben, die von den Fördermitteln abzuziehen sind und andere, die die vollen Fördermittel ohne Abzug der Beiträge erhalten.
Kritisch wird die neue Förderungsrichtlinie vor allem im Hinblick auf das weitreichende Wegenetz in NRW gesehen. Ein großer Teil des ca. 140.000 km langen Streckennetzes wurde in Flurbereinigungsverfahren in den 1960er und 1970er Jahren gebaut. Daher werden im Zuge der Förderungsrichtlinie eine sehr hohe Anzahl der Wege gleichzeitig sanierungsbedürftig. Die für 2019 und 2020 jeweils vorgesehenen 6 Mio. € sind laut der NRW-Regierung nur der Anfang der Förderung. Ab 2021 erhoffe man sich weitere EU-Fördermittel. Unklar bleibt, ob das Land in der Folge auch die sich anschließende Unterhaltung der Wege bezuschussen wird. Dies würde jedenfalls einer gleichzeitig anfallenden vielfachen Sanierungsbedürftigkeit in Zukunft vorbeugen.