Ist Novel Food Gen-Food?

Die Novel Food-VO (Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.01.1997 – NF-VO) regelt europaweit die Zulassung von Novel Food. Bei Novel Food (neuartige Lebensmittel) handelt es sich um solche, die innerhalb der EU nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr in den Handel gebracht wurden. Vorrangig geht es dabei um Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten mit neuer oder gezielt modifizierter primärer molekularer Struktur, z. B. Fettersatzstoffen, oder solche, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen, Pflanzen und Tieren isoliert worden sind und bei deren Herstellung ein nicht übliches Verfahren angewandt worden ist, durch das es zu einer bedeutenden Veränderung ihrer Zusammensetzung oder Struktur gekommen ist. Es geht im Wesentlichen um bislang nicht verbreitete Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen, exotischen Früchten und auch um Designer Food. Als Designer Food kann zum Beispiel das Elektrolyt-Getränk für Sportler angesehen werden. Diese Lebensmittel bedürfen eines speziellen Zulassungsverfahrens. Sie werden nur zugelassen, wenn das Produkt gesundheitlich unbedenklich ist. Zusätzlich müssen diese Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet werden.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel fallen grundsätzlich nicht unter dem Begriff der neuartigen Lebensmittel und damit auch nicht unter die NF-Verordnung. Für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel gilt in der EU seit April 2004 die VO (EG) 1829/2003. Sie erfasst Lebensmittel und Lebensmittelzutaten (einschließlich Zusatzstoffe und Aromen), die gentechnisch veränderte Organismen sind, solche enthalten oder die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden.

Fazit: Novel Food sind nicht gentechnisch verändert.

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