Keine Verlängerung des Klagerechts für Tierschutzverbände

Landtag NRW stimmt gegen eine Verlängerung in NRW

Nach der Entscheidung des Landtags NRW am 05.12.2018 (LTag-Drs. 17/4528 v. 10.12.2018 Beschlussempfehlung und Bericht) wird das Klagerecht für Tierschutzverbände im Jahr 2019 nicht verlängert. Die 2013 als umfangreichstes Klage- und Mitwirkungsrecht eingeführte Verbandsklage für anerkannte Tierschutzverbände wurde nun nach fünf Jahren einer Überprüfung unterzogen. Ausweislich des Abschlussberichtes der Prüfungskommission habe sich das Verbandsklagerecht nicht bewährt, regelmäßig sei der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch. Das am 05.07.2013 in Kraft getretene Tierschutzverbandsklagegesetz NRW (TierschutzVMG NRW) tritt mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.

Der Deutsche Tierschutzverband bezeichnete dies als Rückschritt für die Tierinteressen. Dagegen unterstützt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) die Entscheidung. Das Tierschutz-Verbandsklagerecht gibt es weiterhin in Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und dem Saarland. Das TierSchG des Bundes ist insofern keine abschließende Regelung, sodass der Landesgesetzgeber im Wege der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 letzte Var. GG von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen konnte. Dies ist allerdings umstritten.