Unbefugtes Eindringen von Tierrechtlern in Ställe – was Landwirte rechtlich wissen und tun sollten

Immer häufiger berichten Landwirte davon, dass Tierrechtsaktivisten unbefugt in Ställe eindringen, um heimlich Bild- und Videoaufnahmen zu fertigen. Diese Aufnahmen tauchen später in sozialen Medien oder Kampagnen auf – oft ohne Einordnung, teilweise verzerrt dargestellt und mit erheblichen Folgen für die betroffenen Betriebe. Neben dem Eingriff in das Eigentum drohen Reputationsschäden, wirtschaftliche Einbußen und nicht selten strafrechtliche Ermittlungen.

Rechtslage: Kein „guter Zweck“ rechtfertigt Hausfriedensbruch

Das unbefugte Betreten von Stallanlagen stellt regelmäßig einen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) dar – auch dann, wenn die Aktivisten vorgeben, Missstände dokumentieren zu wollen. Ein rechtfertigender Notstand kommt nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht. Heimliche Filmaufnahmen verletzen zudem regelmäßig Persönlichkeitsrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie datenschutzrechtliche Vorgaben.

Wichtig für Landwirte: Selbst, wenn Behörden später keine tierschutzrechtlichen Verstöße feststellen, bleiben die illegal beschafften Aufnahmen häufig im Umlauf und entfalten ihre Wirkung bereits vorher.

Praktische Relevanz für landwirtschaftliche Betriebe

Für betroffene Landwirte ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend:

  • Keine Selbstjustiz: Eindringlinge sollten – wenn möglich – ohne Eskalation des Geländes verwiesen werden.
  • Beweise sichern: Zeitpunkt, Personen, Fahrzeuge und mögliche Aufnahmen dokumentieren.
  • Strafanzeige prüfen: In vielen Fällen ist eine Anzeige sinnvoll, um Rechtsverstöße klar zu benennen und Wiederholungen vorzubeugen.
  • Medien- und Krisenreaktion: Veröffentlichte Aufnahmen erfordern oft eine rechtliche Bewertung und ggf. schnelles Vorgehen gegen die Verbreitung.
  • Prävention: Zutrittsbeschränkungen, Beschilderungen und organisatorische Maßnahmen können rechtlich und praktisch sinnvoll sein.

Unser Fazit

Illegales Eindringen in Stallungen ist kein Kavaliersdelikt. Landwirte müssen es nicht hinnehmen, dass ihr Betrieb durch rechtswidrige Aktionen öffentlich an den Pranger gestellt wird. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, die eigenen Rechte zu wahren, Risiken zu minimieren und im Ernstfall souverän zu reagieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Einordnung konkreter Vorfälle, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und bei präventiven Maßnahmen zum Schutz Ihres Betriebs.

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06.01.2026 Dr. Petra Kauch / Katrin Ibrom