Immer häufiger berichten Landwirte davon, dass Tierrechtsaktivisten unbefugt in Ställe eindringen, um heimlich Bild- und Videoaufnahmen zu fertigen. Diese Aufnahmen tauchen später in sozialen Medien oder Kampagnen auf – oft ohne Einordnung, teilweise verzerrt dargestellt und mit erheblichen Folgen für die betroffenen Betriebe. Neben dem Eingriff in das Eigentum drohen Reputationsschäden, wirtschaftliche Einbußen und nicht selten strafrechtliche Ermittlungen.
Rechtslage:
Kein „guter Zweck“ rechtfertigt Hausfriedensbruch
Das unbefugte Betreten von Stallanlagen stellt
regelmäßig einen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) dar – auch dann, wenn
die Aktivisten vorgeben, Missstände dokumentieren zu wollen. Ein
rechtfertigender Notstand kommt nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht.
Heimliche Filmaufnahmen verletzen zudem regelmäßig Persönlichkeitsrechte,
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie datenschutzrechtliche
Vorgaben.
Wichtig für Landwirte: Selbst, wenn Behörden
später keine tierschutzrechtlichen Verstöße feststellen, bleiben die illegal
beschafften Aufnahmen häufig im Umlauf und entfalten ihre Wirkung bereits
vorher.
Praktische
Relevanz für landwirtschaftliche Betriebe
Für betroffene Landwirte ist schnelles und
besonnenes Handeln entscheidend:
- Keine Selbstjustiz: Eindringlinge sollten – wenn möglich –
ohne Eskalation des Geländes verwiesen werden.
- Beweise sichern: Zeitpunkt, Personen, Fahrzeuge und
mögliche Aufnahmen dokumentieren.
- Strafanzeige prüfen: In vielen Fällen ist eine Anzeige
sinnvoll, um Rechtsverstöße klar zu benennen und Wiederholungen
vorzubeugen.
- Medien- und Krisenreaktion: Veröffentlichte Aufnahmen erfordern oft
eine rechtliche Bewertung und ggf. schnelles Vorgehen gegen die
Verbreitung.
- Prävention: Zutrittsbeschränkungen, Beschilderungen
und organisatorische Maßnahmen können rechtlich und praktisch sinnvoll
sein.
Unser Fazit
Illegales Eindringen in Stallungen ist kein
Kavaliersdelikt. Landwirte müssen es nicht hinnehmen, dass ihr Betrieb durch
rechtswidrige Aktionen öffentlich an den Pranger gestellt wird. Eine
frühzeitige rechtliche Beratung hilft, die eigenen Rechte zu wahren, Risiken zu
minimieren und im Ernstfall souverän zu reagieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen
Einordnung konkreter Vorfälle, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und bei
präventiven Maßnahmen zum Schutz Ihres Betriebs.
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06.01.2026 Dr. Petra Kauch / Katrin Ibrom