Katrin Ibrom

Frau Katrin Ibrom ist Rechtsanwältin. Der Schwerpunkt ihrer beratenden und prozessführenden Tätigkeit liegt im Umwelt-, Energie- und Klimarecht sowie im Bau- und Fachplanungsrecht. Hier ist sie auch für Großvorhaben und Trassenplanungen in der Kanzlei zuständig. Ihr besonderes Interesse gilt ferner dem nationalen und europäischen Fördermittelrecht.

Frau Ibrom hat bereits Stationen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BWMK), dem Europäischen Parlament in Brüssel und Großkanzleien in Düsseldorf absolviert. Zuletzt war sie in einer Energierechtsboutique in Essen tätig. Sie verfügt über einen fundierten beruflichen Hintergrund und praktische Erfahrung in der Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen im Energierecht, insbesondere in den Bereichen der Windenergie, Dach- und Freiflächenphotovoltaik, Agri-PV, Biogas, Wasserstoff, Wärmeplanung sowie bei der energetischen Sanierung von Gebäuden nach dem  (GEG, auch bekannt als „Heizungsgesetz“) und den dazugehörigen aktuellen Entwicklungen der Energiewende auf europäischer und nationaler Ebene. Darüber hinaus hat Frau Ibrom im Bereich von Fördermitteln und Zuwendungen einschließlich EU-Beihilfen insbesondere im Rahmen der Anlagenzulassung beraten.

Frau Ibrom kommentiert das Fördermittelrecht im Kommentar Frenz/Cosack (Hrsg.) GEG/GEIG, 1. Aufl. 2024 und ist Mitautorin zu den Vorschriften über Energieausweise. 

Frau Ibrom ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie im Forum Junge Anwaltschaft des DAV.