Enge Grenzen der Privilegierung
Eine Baugenehmigung für einen Altenteiler umfasst nicht zugleich Wohneinheiten für zukünftig benötigte Pflegekräfte. Die zuständigen Bauämter gehen mit einer solchen Privilegierung sehr restriktiv um, um späteren Zweckentfremdungen durch bspw. Weitervermietung entgegen zu wirken.
In den meisten Fällen ist daher für eine zusätzliche Wohnung eine selbstständige Genehmigung erforderlich, um nicht einen sog. „Schwarzbau“ zu errichten.
Eine weitere Möglichkeit bieten Altgebäude auf der Hofstelle. Diese können durch Antrag auf eine Baugenehmigung für eine entsprechende Wohnung umgenutzt werden. Hinsichtlich dieser Möglichkeit sind die Baugenehmigungsbehörden aufgeschlossener als bei einem kompletten Neubau im Außenbereich.