Bauvorhaben im Außenbereich richtig beantragen

Während früher im Außenbereich weitgehend nur bauliche Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft sowie für Gartenbaubetriebe verwirklicht werden konnten, ist heute durch verschiedene Änderungen des Baugesetzbuchs der Außenbereich auch für andere bauliche Nutzungen eröffnet. So findet man heute in zunehmendem Maße Hofläden, Reitanlagen, kleinere gewerbliche Betriebe, Tierarztpraxen etc. im Außenbereich. Der Bedarf für solche Vorhaben steigt in dem Maße, in dem Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe in ihrer landwirtschaftlichen Nutzung aufgegeben werden. Rechtsgrundlage für die Verwirklichung solcher Vorhaben ist § 35 BauGB. Dieser ist äußerst lang und unübersichtlich aufgebaut und sieht für verschiedene Zulassungstatbestände auch noch unterschiedliche Fristen vor.

Wer deshalb ein Bauvorhaben verwirklichen will, das auf den ersten Blick dem Außenbereich nicht zwingend zugewiesen ist, ist gut beraten, eine Bauanfrage bzw. einen Bauantrag erst nach fachlicher Beratung durch einen Anwalt zu stellen. Dieser sollte zuvor die Voraussetzungen prüfen, unter denen das beabsichtigte Bauvorhaben im Außenbereich zulässigerweise errichtet werden kann. Vielfach versuchen Landwirte allerdings alleine oder mit Hilfe von Architekten eine Baugenehmigung für nicht zwingend dem Außenbereich zugewiesene Vorhaben zu bekommen. Hier wird an der falschen Stelle gespart. Erkennt die Behörde nämlich, dass ein Vorhaben im Außenbereich nicht grundsätzlich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden kann, so wird sie den Antrag zunächst ablehnen, wenn die Voraussetzungen im Antrag nicht vorgetragen wurden. Liegt eine solche Ablehnung aber erst einmal vor, so kann anwaltliche Hilfe durchaus zu spät kommen. Der Bauherr hat seine wahren Bauabsichten gegenüber der Behörde bereits offenbart und kann der Behörde nur mit großen Schwierigkeiten klar machen, dass er in Wahrheit eine andere Planungsabsicht verfolgt, die aber im Außenbereich zulässig ist.

Bauherren, die etwas Anderes im Außenbereich bauen wollen als Erntehallen und Viehställe sind deshalb gut beraten, ihr Vorhaben vor Antragsstellung durch einen im Baurecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. So können Fehler bei der Antragsstellung weitgehend vermieden werden. Auch ist es immer noch kostengünstiger, eine Baugenehmigung mit anwaltlicher Hilfe ohne Klageverfahren zu erhalten, als diese bei Gericht erstreiten zu müssen.