Freisetzung auch bei Unkenntnis der gentechnischen Veränderung des Organismus
– das Problem des verunreinigten Saatguts - Im zu entscheidenden Fall hatten Landwirte auf ihren Feldern Raps ausgebracht. Eine vom Erzeuger veranlasste Untersuchung des Saatguts hatte keine Verunreinigung mit GVO…