Veterinärämter zunehmend nicht zimperlich!
In seinem Urteil – L 1543/18 – bestätigt das Verwaltungsgericht Köln ein durch das Veterinäramt gegen Landwirte aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis ausgesprochene Haltungsverbote, in dem das Gericht ihnen die sofortige Auflösung ihres Rinderbestandes aufgab.
Hintergrund waren wiederholte und erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Auch die im Eilrechtsverfahren durch die Landwirte vorgetragene Erklärung, die Verhältnisse auf ihren Höfen hätten sich nach der Kontrolle durch das Veterinäramt deutlich verbessert, konnten die Richter im Ergebnis nicht zufriedenstellen.
Das Gericht teilt die Auffassung des Veterinäramtes. Die Ställe seien trotz mehrmaliger Kontrollen unsauber und es fehle an der nötigen Gesundheitsvor- und fürsorge für die einzelnen Tiere. Dies sei vor allem auf eine Überbelegung der Stallungen zurückzuführen. Schwächere Tiere würden von stärkeren von Futter- und Liegeplätzen abgedrängt. Dabei handle es sich um erhebliche und trotz vieler Ermahnungen weiter andauernde Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die auch nicht durch eine mildere Maßnahme als das Haltungsverbot geahndet werden könnten.