Wärmepumpe – ja oder nein? Gebäudeenergiegesetz (GEG) – ja oder nein?

Das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) hat in der derzeitigen Regierung für viel Streit und Ärger gesorgt und ist seit dem 01.01.2024 in Kraft. Bei einem Regierungswechsel ist die Zukunft des GEG wiederum streitig.

Wie steht es um die „Heizungsgesetzförderung“?

Anfang 2025 veröffentlichte Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zeigen jedoch, dass die Nachfrage nach Wärmepumpen und GEG-Förderung wieder ansteigt. Beobachter sprechen nunmehr, nach der „Flaute“ im Jahr 2023, von einem regelrechten „Run“ auf Wärmepumpen im Jahr 2024, insbesondere zum Jahresende. Als Hauptgrund für das anfängliche Stocken der GEG-Förderung wird die Angst vor einem Ende der staatlichen Subventionen genannt.

Nun stellt sich die Sachlage jedoch umgekehrt dar: Viele Hauseigentümer investieren noch vor dem Regierungswechsel in eine Wärmepumpe, um die staatliche GEG-Förderung „mitzunehmen“. Denn diese liegt so hoch wie nie zuvor!

Insbesondere Wärmepumpen werden seit Februar 2024 von der KfW-Förderbank je nach Einkommen mit bis zu 70 Prozent gefördert (von maximal 30.000 Euro der Kosten für eine Wärmepumpe). Das GEG sieht daneben gemeinsam mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) viele weitere Fördermaßnahmen vor.

Wie sieht die Zukunft der GEG-Förderung aus?

Da die Förderungen im Haushaltsplan 2025 bereits eingeplant sind, wird das Programm unter Beachtung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung voraussichtlich fortgeführt, sodass GEG-Förderungen bis Mitte des Jahres gesichert sein dürften. Eine Änderung des Förderprogramms durch eine neue Regierung nähme voraussichtlich Monate in Anspruch, in der noch auf die bestehende Förderung zurückgegriffen werden kann. Da Hauseigentümern für die Umsetzung der beantragten Wärmepumpe bis zu drei Jahre Zeit bleibt, kann ein Antrag auch auf Halde gestellt werden. Einzige Voraussetzung ist ein Leistungs- und Liefervertrag für die Wärmepumpe.

Fazit

Wärmepumpen werden – trotz Unsicherheiten bei der nationalen Förderung und dem Bestand des umstrittenen GEG – für Hauseigentümer eine zukunftsträchtige Investition bleiben. Denn die Kosten für Gas und weitere fossile Energieträger steigen seit Oktober 2023 deutlich und stetig. Insoweit dürfte sich der Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien in den nächsten Jahren immer mehr rechnen. Einziges Hindernis bei Förderungen und Subventionen ist das derzeit volatile politische Umfeld, da es für Investitionen in die Zukunft vor allem Planungs- und Investitionssicherheit sowie einen verlässlichen Förderrahmen braucht. Für einen erfolgreichen Förderantrag sind genaue Planung und Einhaltung der Voraussetzungen entscheidend – hier sollte juristische Expertise eingeholt werden, rät Rechtsanwältin Katrin Ibrom, die die Fördervorschriften des GEG in erster Auflage Frenz/Cosack, Kommentar zum Gebäudeenergiegesetz (GEG/GEIG), kommentiert hat.

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09.01.2025 Katrin Ibrom