Gesetzlich ist zunächst vorgesehen, dass Beauftragter für die Biologische Sicherheit gem. § 3 Nr. 9 GenTG eine Person oder eine Mehrheit von Personen (Ausschuss für die Biologische Sicherheit) ist, die die Erfüllung der Aufgaben des Projektleiters überprüft und den Betreiber berät. In seiner zweiten Funktion ist der BBS nach der Vorstellung des Gesetzgebers eine innerbetriebliche Einrichtung, der fachkundig die Beratung des Betreibers obliegt. Vorbild für den BBS war sicherlich die Regelung zum Betriebsbeauftragten im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Um der Beratungspflicht gegenüber dem Betreiber nachkommen zu können, muss der BBS damit den Betrieb der Anlage und die Durchführung der Arbeiten überwachen. Unter Überwachung wird herkömmlich die zielgerichtete Beobachtung und Informationserhebung von Objekten, Personen oder Gegenständen verstanden. Dies setzt begrifflich eine Personenverschiedenheit voraus. Eine Eigenüberwachung, d. h. eine Überwachung der eigenen Person und deren Tätigkeit ist damit nicht gemeint.
Gleichwohl hält die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik auf der Grundlage einer Sitzung vom 28./29.04.1992 eine Eigenüberwachung für möglich. Dort heißt es, der Beauftragte für die Biologische Sicherheit darf den Projektleiter auch in Bezug auf solche gentechnischen Arbeiten überwachen, an denen er selbst als Mitarbeiter mitgewirkt hat. Dazu mag zu Beginn der Arbeiten mit GVO noch Bedarf gewesen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt wird man allerdings davon ausgehen müssen, dass eine Personenidentität von BBS und PL nach dem eindeutigen Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes ausgeschlossen ist, da es zu den originären Pflichten des BBS gehört, die Aufgabenerfüllung des Projektleiters, also einer anderen Person, zu überprüfen. Dafür spricht auch, dass das Gesetz die Möglichkeit, einen externen BBS zu bestellen, ausdrücklich vorsieht (§ 16 Abs. 2 GenTSV).
Eine In-Sich-Kontrolle durch den BBS mutet auch etwas befremdlich an. Dies gleicht der Situation, dass man morgens zunächst im Kleiderschrank ein tolles Kleidungsstück selbst auswählt und anschließend vor dem Spiegel überprüft, ob diese Auswahl auch brillant war. Eine kritische Draufsicht auf zuvor getroffene eigene Werturteile ist da in der Regel kaum zu erwarten.
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