Tierhalter stehen häufig vor einem praktischen Problem: Stallumbauten für mehr Tierwohl sind politisch gewünscht, scheitern in der Praxis aber oft an Bau- und Genehmigungsrecht. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts soll hier Erleichterungen schaffen.
Was
soll sich ändern?
Künftig
sollen Stallumbauten einfacher genehmigt werden können, wenn sie insbesondere
dem Tierwohl dienen. Im Fokus stehen bestehende Tierhaltungsanlagen, die
modernisiert, umgebaut oder durch Ersatzbauten angepasst werden sollen. Ziel
ist es, Landwirten mehr Rechtssicherheit zu geben, wenn sie etwa
Außenklimabereiche, Ausläufe, mehr Platz oder tiergerechtere Haltungsformen
schaffen wollen.
Worauf
kommt es für Tierhalter an?
Für
Tierhalter ist entscheidend, frühzeitig zu prüfen, ob der geplante Umbau
tatsächlich unter die neuen Erleichterungen fällt. Maßgeblich sind
insbesondere:
- Bestandsschutz
der vorhandenen Stallanlage
- Art
und Umfang des geplanten Umbaus
- Verbesserung
des Tierwohls
- Auswirkungen
auf Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm und Ammoniak
- Vereinbarkeit
mit Bauplanungsrecht und Außenbereichsrecht
- Erforderlichkeit
immissionsschutzrechtlicher oder baurechtlicher Genehmigungen
- mögliche
Förderfähigkeit des Vorhabens
Die
Erleichterungen bedeuten keinen Freifahrtschein. Auch künftig müssen
öffentliche Belange, Nachbarschutz, Umweltrecht, Tierschutzrecht und
Immissionsschutz beachtet werden. Gerade bei größeren Stallanlagen bleibt die
Abstimmung mit Bauamt, Immissionsschutzbehörde und ggf. Landwirtschaftskammer
besonders wichtig.
Fazit
Die
geplanten Erleichterungen können Tierhaltern neue Möglichkeiten für
Stallumbauten eröffnen. Entscheidend bleibt aber die sorgfältige Prüfung im
Einzelfall. Wer investieren möchte, sollte frühzeitig klären lassen, ob das
Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, welche Genehmigungen erforderlich
sind und welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden
müssen.
Wir
beraten Sie gerne bei der rechtlichen Prüfung und Begleitung von Stallumbauten,
Erweiterungen und Ersatzbauten in der Tierhaltung.
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17.06.2026 K. Ibrom / Dr. Kauch