Tierhalter: Leichtere Genehmigungen für Stallumbauten?

Tierhalter stehen häufig vor einem praktischen Problem: Stallumbauten für mehr Tierwohl sind politisch gewünscht, scheitern in der Praxis aber oft an Bau- und Genehmigungsrecht. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts soll hier Erleichterungen schaffen.

Was soll sich ändern?

Künftig sollen Stallumbauten einfacher genehmigt werden können, wenn sie insbesondere dem Tierwohl dienen. Im Fokus stehen bestehende Tierhaltungsanlagen, die modernisiert, umgebaut oder durch Ersatzbauten angepasst werden sollen. Ziel ist es, Landwirten mehr Rechtssicherheit zu geben, wenn sie etwa Außenklimabereiche, Ausläufe, mehr Platz oder tiergerechtere Haltungsformen schaffen wollen.

Worauf kommt es für Tierhalter an?

Für Tierhalter ist entscheidend, frühzeitig zu prüfen, ob der geplante Umbau tatsächlich unter die neuen Erleichterungen fällt. Maßgeblich sind insbesondere:

  • Bestandsschutz der vorhandenen Stallanlage
  • Art und Umfang des geplanten Umbaus
  • Verbesserung des Tierwohls
  • Auswirkungen auf Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm und Ammoniak
  • Vereinbarkeit mit Bauplanungsrecht und Außenbereichsrecht
  • Erforderlichkeit immissionsschutzrechtlicher oder baurechtlicher Genehmigungen
  • mögliche Förderfähigkeit des Vorhabens

Die Erleichterungen bedeuten keinen Freifahrtschein. Auch künftig müssen öffentliche Belange, Nachbarschutz, Umweltrecht, Tierschutzrecht und Immissionsschutz beachtet werden. Gerade bei größeren Stallanlagen bleibt die Abstimmung mit Bauamt, Immissionsschutzbehörde und ggf. Landwirtschaftskammer besonders wichtig.

Fazit

Die geplanten Erleichterungen können Tierhaltern neue Möglichkeiten für Stallumbauten eröffnen. Entscheidend bleibt aber die sorgfältige Prüfung im Einzelfall. Wer investieren möchte, sollte frühzeitig klären lassen, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, welche Genehmigungen erforderlich sind und welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.

Wir beraten Sie gerne bei der rechtlichen Prüfung und Begleitung von Stallumbauten, Erweiterungen und Ersatzbauten in der Tierhaltung. 

Folgen Sie uns gerne auf LinkedIn unter Dr. Kauch & Ibrom Rechtsanwälte | LinkedIn.

17.06.2026 K. Ibrom / Dr. Kauch