Bauturbo: Neue Chancen, aber insbesondere auch neue Nutzungskonflikte für Flächen im Außenbereich
Mit dem neuen „Bauturbo“ (§ 246e BauGB) sollen Wohnbauvorhaben schneller und unkomplizierter genehmigt werden können. Die Baugenehmigungsbehörden erhalten bis Ende 2030 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen,…