Das „Dreigestirn“ einer gentechnischen Anlage

Grundsätzlich geht das Gentechnikgesetz davon aus, dass für eine gentechnische Anlage ein Betreiber, ein Projektleiter und ein Beauftragter für die Biologische Sicherheit erforderlich sind. Dies würde den Betrieb einer gentechnischen…

Transport von GVO

Hintergrund der Schwierigkeiten für die Bestimmung der zulässigen Voraussetzungen für den inner- oder außerbetrieblichen Transport von GVO ist die Definition des Begriffs des Inverkehrbringens im Gentechnikgesetz. Gem. § 3 Nr.…

Beschränkte Sachkunde von Projektleitern

Grundsätzlich muss ein Projektleiter nachweisbare Kenntnisse insbesondere in klassischer molekularer Genetik und praktische Erfahrungen im Umgang mit Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren und die erforderlichen Kenntnisse über Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutz bei…

Gentechnikbevollmächtigter – wer ist das?

Das Gentechnikgesetz nennt insgesamt drei Verantwortliche in gentechnischen Anlagen. Es handelt sich dabei um den Betreiber (§ 3 Nr. 7 GenTG), den Projektleiter (§ 3 Nr. 8 GenTG) und den…