Reichweite der Anordnungsbefugnis der Behörde bei Freisetzungen
Eigentlich erscheint der Wortlaut des § 26 Abs. 4 GenTG eindeutig. Danach kann die Behörde die Freisetzung untersagen, wenn die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt oder ein Grund für die Rücknahme…