Die Ein-Mann/Frau-GVO-Anlage

Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Auch eine einzige Person kann eine gentechnische Anlage betreiben. Zwar sieht das Gentechnikgesetz vor, dass die Aufgaben in einer gentechnischen Anlage vom Betreiber, Projektleiter…

Die liebe „Vertretungsregel“

Während in der Industrie beim Betrieb einer gentechnischen Anlage zum Teil vierstufige Vertretungspläne für Projektleiter etabliert sind, wird im universitären Bereich häufig auch bei längeren Abwesenheiten des Projektleiters kein Vertreter…

Tierseuchengesetz wird durch Tiergesundheitsgesetz abgelöst

Das bisherige Tierseuchengesetz, dem auch gentechnische Arbeiten mit Tierseuchenerregern unterlagen, wird durch das Tiergesundheitsgesetz abgelöst. Im Mai 2013 billigte der Bundesrat ein bereits zuvor vom Bundestag beschlossenes Tiergesundheitsgesetz, das das…

Das „Dreigestirn“ einer gentechnischen Anlage

Grundsätzlich geht das Gentechnikgesetz davon aus, dass für eine gentechnische Anlage ein Betreiber, ein Projektleiter und ein Beauftragter für die Biologische Sicherheit erforderlich sind. Dies würde den Betrieb einer gentechnischen…