Bauvorhaben im Außenbereich richtig beantragen
Während früher im Außenbereich weitgehend nur bauliche Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft sowie für Gartenbaubetriebe verwirklicht werden konnten, ist heute durch verschiedene Änderungen des Baugesetzbuchs
Qualifizierter Flächennachweis nach § 42 Abs. 2 S. 1 NBauO
In zurückliegender Zeit ist es zwischen Tierhaltungsbetrieben und Behörden häufig zu Streitigkeiten um den so genannten qualifizierten Flächennachweis im Sinne des § 42 Abs. 2