Sofortvollzug des Wege- und Gewässerplans einer Waldflurbereinigung rechtlich zulässig
Vorläufige Anordnung des Besitz- und Nutzungsentzugs nach § 36 Abs. 1 S. 1 FlurbG bei Vorliegen zwingender Gründe möglich Im Rahmen des eingeleiteten Flurbereinigungsverfahrens Sundern-Hachen wurde am 07.09.2017 ein Wege-…