Anzeige und Anmeldung – keine Feststellung der Zustimmung durch Bescheid, aber nachträgliche Auflagen möglich
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (8 K 2233/08 u. 8 K 2233/08F) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Zulassungsbehörde hatte im Rahmen eines Anmeldeverfahrens für eine
Kosten für Verwaltungstätigkeiten nach dem GenTG
Für Amtshandlung nach dem Gentechnikgesetz können Kosten erhoben werden. Soweit es dabei um Tätigkeiten von Bundesbehörden geht, richten sich die Kosten nach der BGenTGKostV. Diese
Nebenbestimmungen in Bescheiden zum jährlichen Bericht des BBS
So kommt es nicht selten vor, dass in den Nebenbestimmungen – meist als Auflage – ein Passus aufgenommen wird, wonach der jährliche Bericht des BBS
Regelung zur Anzeigepflicht in der BioStoffV schwer verständlich
Gem. § 16 BioStoffV müssen gezielte Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 und Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3, soweit diese keiner Erlaubnispflicht nach §
Gericht urteilt über Schadensersatz wegen Aussaat von GV-Mais
Der Kläger – ein Landwirt – hatte wegen des Verkaufs und der Lieferung von verunreinigtem Maissaatgut auf Schadensersatz gegen den Saatguthersteller geklagt. Er hatte über
Ist-, Soll- und Muss-Bestimmungen in rechtlichen Normen
In der Gentechnik-Sicherheitsverordnung werden Vorgaben für die Ausstattung des Genlabors in den unterschiedlichen Sicherheitsstufen gemacht. So ist etwa für Labore der Sicherheitsstufe 1 festgelegt, dass
Notfallplan nach der GenTNotfV und der BioStoffV
Im Gentechnikrecht ist die Erstellung des Notfallplans in § 30 Abs. 2 Nr. 16 GenTG geregelt. Danach ist die Bundesregierung ermächtigt, für den Fall eines
Die so genannten Revisionen
Die rechtlichen Grundlagen für die Überwachung sind nur relativ rudimentär geregelt. Ausgangsnorm ist § 25 Abs. 1 GenTG. Danach haben die zuständigen Behörden die Durchführung
Erste Phase des Opt-Out-Verfahrens abgeschlossen
Zur Erinnerung: Im März 2015 ist die Richtlinie (EU) 2015/412 zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie veröffentlicht worden (vgl. dazu AGCT-Gentechnik.report 03/2015). Die Änderungs-RL sieht vor, dass
BT-Drs. zur Änderung des GenTG liegt seit dem 11. November 2015 vor – Freisetzungen
Im März ist die Richtlinie (EU) 2015/412 zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie veröffentlicht worden (vgl. dazu AGCT-Gentechnik.report 03/2015). Seither wird zwischen Bund und den Ländern über