BT-Drs. zur Änderung des GenTG liegt seit dem 11. November 2015 vor – Labore
Bereits im Vorfeld der Erarbeitung einer Bundestagsdrucksache war deutlich geworden, dass die Änderung des Gentechnikgesetzes auch Bereiche der geschlossenen Systeme erfassen sollte. Darüber hatten wir
Bußgelder zulasten des Projektleiters wegen fehlender Unterweisung?
Zunächst eine Vorbemerkung: Nicht jede Pflicht, die sich aus dem GenTG oder der GenTSV ergibt, ist auch bußgeldbewehrt. Nur diejenigen Pflichten, die der Gesetzgeber als
Bußgeldvorschriften in der GenTSV
Hier zunächst eine Kostprobe meiner Lieblingsvorschrift: Danach ist bußgeldbewehrt: „wenn der Betreiber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit
Was sind eigentlich Grundpflichten?
Fragt man in den Projektleiterkursen zu Beginn, wer denn in einem Labor die Aufgaben der Risikobewertung und der Aufzeichnungspflicht hat, so sind die Antworten jeweils
Änderungsvorschläge zum GenTG
Seit März ist die Richtlinie (EU) 2015/412 zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie veröffentlicht worden (vgl. dazu AGCT-Gentechnik.report 03/2015). Seither wird zwischen Bund und den Ländern über
Pflicht zur Veröffentlichung von Bescheiden
Die Gentechnik-Verfahrensverordnung spielt in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle, soweit sich Betreiber und Projektleiter der Musterformulare für Anzeigen, Anmeldungen und Genehmigungen bedienen. Wissen sollten
Aller guten Dinge sind drei … Die Schlacht der Gutachter hat begonnen
Zunächst zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Trotz erster Ankündigungen kurz nach Erlass der Richtlinie EU 2015/412 vom 11. März 2015 zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, liegt
Fachkunde? Sachkunde? …. Wer kennt sich da noch aus?
Bereits seit Oktober 2013 ist die Fachkunde nach der BiostoffV von Arbeitgebern oder deren Vertretern im Arbeitsschutz und bei Arbeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 3
Kennzeichnung von Lebensmittel aus GVO-Futter abschließend geregelt
Ausgangslage: GVO und Lebens- bzw. Futtermittel, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt werden, müssen nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 gekennzeichnet werden.
Bedeutung der Gentechnik-Notfallverordnung für S2 Anlagen
Sie regelt die Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen und enthält Informations-, Melde- und Unterrichtungspflichten für den Betreiber. Die AGCT hat über Teilaspekte bereits in den AGCT-Gentechnik.report